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BAG, 04.04.1984 - 7 AZN 137/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 29.07.1983 - 5 Ca 501/82
- LAG Baden-Württemberg, 11.01.1984 - 8 Sa 132/83
- BAG, 04.04.1984 - 7 AZN 137/84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 15.10.1979 - 7 AZN 9/79
Begründetheit einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BAG, 04.04.1984 - 7 AZN 137/84
Die Nichtzulasaunqsbeschwerde weqen Divergenz iat nur dann in der vom Gesetz vorqeschri ebenen form begründet (§ 72 a Abs. 3 Satz 2 ArbGC), wenn der Beschwerdeführer im einzelnen dar legt, welche divergierenden, abstrakten Rechtssätze das anzufechtende wie das anqezoqene Urteil aufgestellt haben und daß jedenfalls das anzufechtende Urteil auf dem abweichenden Recht ssatz beruht (BAG 32, 136 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979). - BAG, 03.07.1963 - 4 AZR 207/62
Statthaftigkeit der Divergenzrevision - Abweichende Entscheidung - Sicherung …
Auszug aus BAG, 04.04.1984 - 7 AZN 137/84
Dabei müssen die Rechtssätze aus der anzufechtenden und der onge/ogenen f nt sehe idung unmittelbar und so deutlich abzulesen sein, daß kein Raum für Zwei fei bleibt, we 1eben Rechtssatz die Entscheidungen aufgestellt haben (BAG Urteil vom 3. Juli 1963 - 4 AZR 207/62 - AP Nr. 24 zu § 72 ArbGG 195 3 Divergenz revision). - BAG, 02.11.1955 - 1 AZR 285/55
Arbeitsgerichtsverfahren: Bedingte Revisionseinlegung, Begriff der Divergenz
Auszug aus BAG, 04.04.1984 - 7 AZN 137/84
Es genügt deshalb nicht, daß aus den Ausführungen der Entscheidungen nur mittelbar auf einen diesen Ausführungen zugrunde liegenden Rechtssatz geschlossen werden kann (BAG Beschluß vom 1 6 . Oktober 1967 - 2 AZR 271/67 - AP Nr. 31 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision).
- BAG, 16.10.1967 - 2 AZR 271/67
Divergenzrevision - Zusammnefassung entwickelter Grundsätze
Auszug aus BAG, 04.04.1984 - 7 AZN 137/84
Es genügt deshalb nicht, daß aus den Ausführungen der Entscheidungen nur mittelbar auf einen diesen Ausführungen zugrunde liegenden Rechtssatz geschlossen werden kann (BAG Beschluß vom 1 6 . Oktober 1967 - 2 AZR 271/67 - AP Nr. 31 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision). - BAG, 03.01.1955 - 2 AZR 529/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Streitwertfestsetzung, Zahlungsanspruch im Sinne des § …
Auszug aus BAG, 04.04.1984 - 7 AZN 137/84
Dabei müssen die Rechtssätze aus der anzufechtenden und der onge/ogenen f nt sehe idung unmittelbar und so deutlich abzulesen sein, daß kein Raum für Zwei fei bleibt, we 1eben Rechtssatz die Entscheidungen aufgestellt haben (BAG Urteil vom 3. Juli 1963 - 4 AZR 207/62 - AP Nr. 24 zu § 72 ArbGG 195 3 Divergenz revision). - BAG, 20.02.1975 - 2 AZR 534/73
Auszug aus BAG, 04.04.1984 - 7 AZN 137/84
Dabei wird ein schuldhaftes Verhalten des anderen Vertragspartners nicht einmal vorausgesetzt Es genügt vielmehr, wenn das zur Kündigung führende Ereignis bei verständiger Würdigung der beiderseitigen Interessen, nämlich dem Interesse des Arbeitnehmers an einer Aufrechterhaltung und dem Interesse des Arbeitgebers an einer sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Auflösung unter Würdigung aller Umstände, nämlich der Schwere der Vertragsverletzung, der Dauer des Arbeitsverhältnisses, dem Verhalten etwa auch des Kündigenden erforderlich erscheinen läßt«" Die Beschwerde hat auch den Rechtssatz aus der angezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Februar 1975 - 2 AZR 534/73 - zitiert:"Bei der nach § 626 Abs. 1 BGB gebotenen erschöpfenden Interessenabwägung ist zu prüfen, inwieweit dem Arbeitnehmer sein objektiv pflichtwidriges Verhalten subjektiv zum Vorwurf gemacht werden kann.